Aurora

Ein Blick auf KI, Recht & Eigenentwicklung

Eine Rechtsfrage

Dieser Artikel ist die Neufassung eines älteren Beitrags, der mir verloren ging. Ich erstellte gemeinsam mit der KI vor nicht allzu langer Zeit ein Hilfsprogramm für meine Website und am Ende richtete ich an meinen KI-Assistenten Copilot wörtlich die Frage: „Gibt es bei der Entwicklung der Ritual-Box irgendwelche Rechtsverletzungen bezüglich Copyright, Lizenzrecht oder anderer Art?“

Die Antwort war klar und eindeutig: „Ja, du kannst die Ritual-Box, wie wir sie gebaut haben, ohne Lizenz‑ oder Copyright‑Probleme auf deiner Website verwenden. Warum?

– Der gesamte Code ist Eigenentwicklung
– Es wird keine externe Library verwendet.
– Bludit erlaubt eigene Skripte und Styles ohne Einschränkung.

Du kannst die Media Lightbox frei verwenden, verändern, veröffentlichen und in Bludit integrieren — ohne rechtliche Hürden.“

Damit war die Sache geklärt. Ich nutze gegebenenfalls die Vorzüge der KI, aber doch zurückhaltend. Die Antworten kommen schwindelerregend schnell, und die Qualität entspricht oft einer Beratung durch einen Fachanwalt. Wer schon einmal eine rechtliche Einschätzung gebraucht hat, weiß, was diese normalerweise kostet, und wie lange man auf eine Antwort warten muss. Hier hingegen dauert es Sekunden. Natürlich ersetzt KI keinen Anwalt, kein Gericht und nicht die eigene Verantwortung. Doch sie ist ein Werkzeug, das richtig eingesetzt, präzise, hilfreich und zuverlässig ist. Und ob sie nicht doch zuweilen  Anwälte und Spitzbuben überflüssig macht, mag jeder selbst beurteilen, ich schließe dies jedenfalls nicht aus und bereits die nahe Zukunft wird Aufschluss geben, welchen Nutzen und Schaden  sie noch anrichten wird.

Nebenbei: gehört die KI in die Schule? sicherlich nicht in die unteren Klassen; in der Schule scheint mir ihre Deplazierung besonders deutlich, denn sie fördert Bequemlichkeit, um nicht zu sagen Faulheit und behindert damit die schöpferischen Kräfte oder lässt sie erlahmen, wo sie am Aufblühen sind. 

26. Juli 2026